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Der Herz-Doppler- und die Nieren-Untersuchung können
ab dem 12. Lebensmonat vorgenommen werden und gelten wie
das Gesundheitszertifikat 3 Jahre. Werden nach 3 Jahren
die Untersuchungen erneut nachgewiesen, wird das
Gesundheitszertifikat auf Dauer verliehen.
Die Untersuchungs-Ergebnisse sind bei dem Zuchtleiter
einzureichen.
Das Gesundheitszertifikat wird in die Ahnentafel
eingetragen und veröffentlicht. Hunde mit dem
Gesundheitszertifikat können das Kürzel GBF-GZ hinter
den AT-Namen stellen (z.B. Amadeus vom Musterzwinger
GBF-GZ). Welpen aus der Verbindung zweier Zuchttiere mit
Gesundheitszertifikat erhalten Ahnentafeln mit dem
Aufdruck „Auslese-Gesundheitszucht“.
Die Pflicht zur audiometrischen Untersuchung bei BT und
MBT, PLL bei MBT sowie die HD-Untersuchung bei AmStT wie
auch die bisherigen Zuchtbestimmungen bleiben weiterhin
bestehen und gültig.
Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an
unseren
Zuchtleiter der GBF
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